Thomas Plättner
Volksgemeinschaft reloaded. Noch einmal: Volksgemeinschaft oder Zivilgesellschaft?
In: Phase 2/15


Angesichts der Wahlerfolge der NPD in Sachsen und der im Wortsinn national-sozialistischen Proteste gegen Hartz IV wurde in der Einleitung der letzten Phase 2 die Frage gestellt: Muss das, »was einst als zivilgesellschaftliche Formierung geplant war […], immer mehr zugunsten altbekannter völkischer Formierungen weichen«? Das Leipziger BgR traf in der gleichen Ausgabe eine ähnliche Aussage. War die Gruppe bis vor kurzem noch der Meinung, völkisches Denken sei aufgrund zivilgesellschaftlicher Dominanz marginalisiert, deutete sie nun eine Ablösung des »Projekts Zivilgesellschaft« durch die »völkische Option« an. Die Zivilgesellschaft, so das BgR, werde der völkischen Mobilisierung »immer weniger entgegenzusetzen haben«. [1] Hat also tatsächlich, wie 2003/04 im Rahmen der Diskussionen um Postfaschismus und Zivilgesellschaft gefragt wurde [2], die Volksgemeinschaft einen Sieg über die Zivilgesellschaft errungen? Oder war einfach nur die Frage falsch gestellt worden?

Zivilgesellschaft vs. Volksgemeinschaft: die Debatte
Im Sommer 2000 präsentierte sich Deutschland als staatgewordene Antifabewegung. Aus dieser eigentümlichen Situation, der Gründung zahlreicher Bürgerinitiativen »gegen Rechtsextremismus«, dem NPD-Verbotsverfahren u.ä. hatten verschiedene Antifagruppen – allen voran das BgR – auf einen grundsätzlichen Bruch der Deutschen mit dem Nationalsozialismus und seinen weltanschaulichen Prämissen geschlossen. In einer Diskussion, die seinerzeit u.a. in der Phase 2 geführt wurde, hatte das BgR erklärt, die Verhältnisse in der Bundesrepublik seien spätestens seit dem Regierungsantritt der rotgrünen Koalition nach westeuropäischem bzw. US-amerikanischem Vorbild »zivilgesellschaftlich überformt«. Die Zivilgesellschaft, so wurde behauptet, beschreibe »die Ideen einer neuen Form des Ausgleichs zwischen Wirtschaft, Staat und Individuum und Gesellschaft«. Vorbild seien die »gesellschaftlichen Formen« anderer Nationen, insbesondere der USA. »Über die politische und soziale Mobilisierung der Gesellschaft soll diese einen neuen Gemeinschaftssinn entwickeln, der zum Wohle des Landes eingesetzt werden kann.« Zur Umschreibung dieses Zustands sei der Begriff Volksgemeinschaft ungeeignet. [3]
Gegen diese Äußerungen wurde seinerzeit von Sven Weicher eingewandt, dass die Volksgemeinschaft zwar eine Wandlung vollzogen habe. Ein radikaler Bruch mit dem Nationalsozialismus habe hierzulande jedoch nicht stattgefunden. Die Volksgemeinschaft habe sich, wie Weicher in Anlehnung an Gerhard Scheit ausführte, im Postfaschismus privatisiert; der im Nationalsozialismus über den Staat vermittelte Gemeinschaftsgedanke sei aufgrund der Nachkriegskonjunktur zu großen Teilen in die Privat-Konsum-Sphäre verlagert worden. Eine der wichtigsten Parallelen zum Nationalsozialismus sei gerade das, was vom BgR als zivilgesellschaftliches Engagement betrachtet werde: die Kampagne. »Was Franz Neumann bereits 1942 als kennzeichnend für den Nationalsozialismus feststellte, nämlich dass niemals Ruhe herrschen darf, dass immer irgend eine Kampagne stattfinden muss, das lässt sich auch heute beobachten.« Im Unterschied zu einer »tatsächlichen Zivilgesellschaft« würden die rotgrünen Mobilisierungen auf der »Propaganda fürs Gemeinwohl« basieren. [4]

Gemeinnutz geht vor Eigennutz: der Kommunitarismus
Mit dieser Aussage wurde die Diskussion zu einer der zahlreichen Auseinandersetzungen, in denen beide Parteien zugleich Recht und Unrecht haben. Das BgR lieferte unter der Überschrift »Ziviles Engagement als Leitkultur« eine detailgetreue Beschreibung der aktuellen deutschen Verhältnisse – Kampagnendemokratie, Übertragung gesellschaftspolitischer Aufgaben an die Bürger usw. –; Weicher präsentierte eine durchaus stichhaltige Darstellung vom Fortwirken des Nationalsozialismus in der derzeitigen Bundesrepublik. Unrecht hatten beide ausgerechnet in dem Punkt, in dem sie sich einig waren: der antagonistischen Gegenüberstellung von Volksgemeinschaft und Zivilgesellschaft.
Anders als das BgR und Weicher anzunehmen scheinen, ist die hierzulande so oft beschworene Zivilgesellschaft jedoch weder Gramscis società civile noch die societas civilis, die Hegel einst mit »bürgerliche Gesellschaft« übersetzte. Wenn Gerhard Schröder und Co. von Zivilgesellschaft sprechen, beziehen sie sich vielmehr auf die civil society des Kommunitarismus. Der Kommunitarismus war neben der Anthony-Giddens-Schule der Hauptideengeber dessen, was seither als »Neue Mitte« auftritt. Die civil society des Kommunitarismus entsteht nicht, wie im Rahmen der letztjährigen Debatte erklärt wurde, »wo Menschen ihr Schicksal in die Hand nehmen« oder »Frauen, Homosexuelle, so genannte Behinderte« »Lobbypolitik für Gerechtigkeit« betreiben. [5] Die kommunitarische Zivilgesellschaft basiert vielmehr auf dem Gegenteil von Lobbypolitik. Vertreter des Kommunitarismus beklagen sich über die »Auflösung von Bindungen«, »egoistische Sonderinteressen« und das »ungebundene Selbst« des Liberalismus. [6] Der Liberalismus, so wird immer wieder erklärt, beseitige durch die gegenseitigen Entfremdungsprozesse der Bürger auch die Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft einzusetzen, Steuern zu zahlen, durch Straßenkriminalität bedrohte Mitbürger zu schützen usf. »Die Grenzen der je einzelnen Gruppe«, so beklagt sich etwa Michael Walzer, einer der bekanntesten Kommunitarier, »werden nicht überwacht, die Menschen kommen und gehen, oder sie entfernen sich von der Gruppe, ohne sich und den anderen jemals voll einzugestehen, dass sie sie verlassen haben. Das ist der Grund, weshalb der Liberalismus mit Schnorrer- und Schmarotzer-Problemen zu kämpfen hat, d.h. mit Leuten, die die Vorteile von Zugehörigkeit und Identität auch dann noch genießen, wenn sie sich an den Aktivitäten, welche diese Vorteile produzieren, längst nicht mehr beteiligen. Im Gegensatz dazu ist der Kommunitarismus der Traum vom Ende allen Schnorrertums.« [7]
Gegen das »Schnorrer-« und »Schmarotzertum« des Liberalismus setzt der Kommunitarismus auf eine »neue Form« von Gemeinschaft – die kommunitarische civil society –, einen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen »Dritten Weg« »jenseits von links und rechts«, die »Verpflichtung zur Zugehörigkeit« und damit, wie der Kommunitarier Michael Sandel betont, zugleich auf die Verabschiedung vom liberalen Begriff des Individuums. [8] Der Kommunitarismus ist insofern der »Versuch einer Wiederbelebung von Gemeinschaftsdenken unter den Bedingungen postmoderner Informations- und Dienstleistungsgesellschaften«. [9] Im Zentrum der kommunitarischen Agitation steht demzufolge das Plädoyer für die Übernahme sozialer Verantwortung, Bürgersinn, gemeinschaftliche Selbstorganisation und Bürgerengagement gegen antisoziales und gemeinschaftsschädigendes Verhalten, kurz: für eine mobilisierte Gesellschaft, die auf der Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft, gegenseitiger Kontrolle und der freiwilligen Unterordnung der Individuen unter das Gemeinwohl beruht. »Die Ordnung einer guten kommunitarischen Gesellschaft«, so ist aus einem der zahlreichen Einführungstexte über den Kommunitarismus zu erfahren, »basiert sehr stark auf normativen Mitteln wie Erziehung, Führungsqualitäten, Konsens, sozialem Druck der Mitmenschen, Vorleben von Rollenmodellen und Ermahnungen. Für den Zusammenhalt einer solchen Gesellschaft ist es erforderlich, dass die meisten Mitglieder über die meiste Zeit eine Gruppe von Kernwerten teilen und sich auch ohne ausdrücklichen Zwang daran halten.« [10] Der Kommunitarismus ist damit, wie in den akademischen Auseinandersetzungen mit seinen Vertretern immer wieder betont wird, eine »tendenziell totalitäre Gemeinschaftsideologie«. [11]

Gemeinschaft vs. Gesellschaft
Dass kommunitarische Schriften insbesondere in Deutschland auf Begeisterung stoßen – hierzulande wurde der Kommunitarismus von Anfang an parteiübergreifend rezipiert und hatte Anhänger sowohl in der SPD, bei den Grünen, als auch in der CDU –, ist nicht verwunderlich: Die kommunitarischen Forderungen nach einer Perspektive »jenseits von rechts und links«, dem Aufgehen des Individuums in der Gemeinschaft und einem wirtschaftspolitischen »Dritten Weg« stehen in Übereinstimmung mit den traditionellen deutschen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft. [12]
Das »Projekt Zivilgesellschaft« ist insofern nicht, wie von den Zivilgesellschaftsanalytikern behauptet, die Überführung der »gesellschaftlichen Formen« anderer Nationen, insbesondere der USA, nach Deutschland. Mit dem Begriff Zivilgesellschaft wird lediglich ein neuer Terminus für die deutsche Idealvorstellung eines Ausgleichs von Arbeit und Kapital, Individuum und Gemeinschaft importiert. [13] Anders als in den einschlägigen Diskussionen immer wieder angedeutet, war die civil society des Kommunitarismus in den USA nie der »dominierende Modus gesellschaftlicher Mobilisierung«. Das kommunitarische »Projekt Zivilgesellschaft« entstand in den Vereinigten Staaten vielmehr in Abgrenzung zum hegemonialen Laissez-faire-Denken, der Wertschätzung des Individuums und der Absage an die Gemeinschaft. Während in Deutschland nahezu keine Kritik am Kommunitarismus formuliert wird, existieren in den USA nach wie vor starke liberale Gegenkräfte, die sich dem Gemeinschaftstrend des nachbürgerlichen Zeitalters – und damit der Globalisierung deutschen Denkens – entgegenstellen. Eine idealtypische kommunitarische Zivilgesellschaft ist damit nicht in den USA zu finden; der Prototyp der civil society existiert nach wie vor in ostdeutschen Kleinstädten, in denen der Feuerwehrverein zugleich Bürgerwehr ist, die Jugendmannschaft des Fußballclubs illegale Einwanderer jagt und das gemeinsame Vorgehen gegen Gemeinschaftsschädlinge im örtlichen Fleischereifachgeschäft oder beim Kegelabend abgestimmt wird.
Das »Projekt Zivilgesellschaft« umschreibt somit nichts anderes als eine zeitgemäße Form des Volksgemeinschaftsgedankens. Zwar ist nicht abzustreiten, dass zivilgesellschaftliche Initiativen im Verlauf des Sommers 2000 zu den zentralen Trägern der staatlichen Antifakampagne wurden. Dieses Engagement ist jedoch weder ein Beweis für einen grundsätzlichen Bruch mit den weltanschaulichen Prämissen des Nationalsozialismus, noch sagt das Verhältnis zu einem Kostümverein wie der NPD etwas über die grundsätzliche Konstitution einer Gesellschaft aus – sonst müsste auch aus der Entmachtung der SA 1934 auf den »antifaschistischen Charakter« des Dritten Reiches geschlossen werden. [14] Der »Aufstand der Anständigen« war eine Art Weiterbildungsprogramm für die besonders aktivistischen Vertreter der Gemeinschaft. Ihnen sollte, wie Gerhard Scheit ausführt, beigebracht werden, genauer hinzusehen und den Rassismus zu spezifizieren: Da »sie bereits soweit sind, innerhalb der eigenen Nation ›wertes‹ und ›unwertes Leben‹ zu unterscheiden, einheimische Obdachlose und Behinderte als ›Sozialschmarotzer‹ zu liquidieren, werden sie nun auch noch angehalten, die wenigen für den Standort und Fremdenverkehr nützlichen Ausländer von den vielen unnützen zu unterscheiden«. [15] Diese Weiterbildungsprogramme sind allerdings notwendigerweise zum Scheitern verurteilt: So kann die kommunitarische civil society gegen die Nazis lediglich ihre ureigensten Argumente vorbringen; ihre Appelle für eine neue Gemeinschaft, gegenseitige Verantwortung, kollektive Kontrolle und die Bekämpfung von Gemeinwohlschädlingen lesen sich wie eine Light-Variante der sozial- und gesellschaftspolitischen Forderungen der NPD. Die staatlichen bzw. zivilgesellschaftlichen Initiativen bekämpfen damit formal das, was sie inhaltlich affirmieren. Wer die Neonazis und die Volksgemeinschaft hingegen als das »völkische Gegenmodell der Zivilgesellschaft« begreift [16], kann in der Tat nur verwundert sein, wenn Neonazis trotz der »Hegemonie des Projektes Zivilgesellschaft« Wahlerfolge erringen und die civil society (vorerst) schweigt.

Sekundäre Volksgemeinschaft
Mit der antagonistischen Gegenüberstellung von Volksgemeinschaft und Zivilgesellschaft sowie der damit verbundenen historizistischen Bestimmung des Begriffs Volksgemeinschaft anhand der NS-Selbstdefinition – und damit anhand so fragwürdiger Kategorien wie »Rassen-« oder »Blutsgemeinschaft« – wird nicht nur ungewollt die Stunde-Null-Rhetorik der frühen Bundesrepublik reproduziert. [17] Der Verweis auf die Unterschiede zwischen dem Dritten Reich und seinen Nachfolgestaaten (Parlamentarismus, Pressefreiheit usw.) ist zugleich banal. Abgesehen von einigen Autonomen dürfte niemand mehr die Bundesrepublik mit dem Dritten Reich verwechseln. Der Volksstaat, der die ursprüngliche Volksgemeinschaft konstituierte, ist zerschlagen; der Antisemitismus, das zentrale Bindeglied zwischen Mob und Elite, kann Dank der Alliierten auf öffentlicher Ebene nur noch in eingeschränkter Form artikuliert werden.
Der Nationalsozialismus ist jedoch in mehrfacher Hinsicht das zentrale Bezugssystem der derzeitigen Gesellschaft: »Die hier geschaffene Demokratie«, so Gerhard Scheit, »stellt einen ›Überbau‹ dar – aber in einem anderen als im üblichen marxistischen Sinn: ihre ›Basis‹ ist der Nationalsozialismus, und diese Basis wälzt sich nicht um. [...] Denn unverlierbar besitzen die vereinzelten Individuen der postfaschistischen Gesellschaft einen gemeinsamen nationalen Referenzpunkt, der sie auch in der größten Zerstreuung durch den Markt noch zu einen vermag.« [18]
Wurde die Volksgemeinschaft bis 1945 durch den Willen zur Vernichtung zusammengehalten, basiert das nationale Wir seither auf dem Wissen um den gemeinsam begangenen Massenmord. »Das Wissen, jene Schreckenstaten begangen, mitbegangen oder ihnen einfach zugesehen zu haben, dieses Wissen konstituierte die Volksgemeinschaft in neuer Weise.« [19] Der Massenmord stiftete, wie Gerhard Scheit erklärt, eine sekundäre Volksgemeinschaft, eine »Art heimliche, verschworene Gemeinschaft von Mördern und Mitwissern«. [20] Doch nicht nur das: Auch die beispiellose Integration politischer und sozialer Konflikte in der Bundesrepublik beruht auf der negativen Aufhebung der Klassengesellschaft im Dritten Reich: »Die totale, nicht mehr durch Markt und Verfassung vermittelte Gewalt, mit der sich die Großdeutschen im Nationalsozialismus als ›Volk von Staatsbürgern‹ (Adolf Hitler) konstituiert hatten, fand nach 1945 ihre Fortsetzung in der besonderen innergesellschaftlichen Friedenspflicht der Staatsbürgersubjekte gegenüber der demokratisch transformierten Volksgemeinschaft. Die im In- und Ausland bewunderte Stabilität der bundesdeutschen und österreichischen Demokratien beruht auf der phantasmatischen Substantialisierung der abstrakten Gleichheit der Bürger zur pseudokonkreten Homogenität der rassistischen Volksgemeinschaft im Nationalsozialismus. Auf diesem Fundament aufbauend konnten die westlichen Nachfolgestaaten des NS-Staats erfolgreicher als die traditionellen Demokratien politische und soziale Konflikte rechtlich kodifizieren und integrieren.« [21] Gerade das, was immer wieder als Differenz zwischen dem Nationalsozialismus und der postfaschistischen Demokratie präsentiert wird, der Verzicht auf eine repressive Integrationspolitik, bestätigt sein Nachwirken. Die Verpflichtung auf das Gemeinwohl war im Dritten Reich so verinnerlicht worden – mögliche Gegner hatte man darüber hinaus ermordet –, dass es nach 1945 niemanden mehr gab, gegen den die Sozialpartnerschaft, die Absage an Klassenkampf und partikulare Interessensvertretung gewaltsam durchgesetzt werden musste. Selbst die »sozialen Kämpfe« in der Bundesrepublik, die von den Zivilgesellschaftsanalytikern als Beleg für einen Bruch mit der Volksgemeinschaft aufgeführt werden [22], verweisen noch auf die Prägung der postfaschistischen Gesellschaft durch den Nationalsozialismus. So nehmen sich die hiesigen »Sozialproteste« im Vergleich zu den Auseinandersetzungen in Frankreich, Italien oder Spanien nicht nur wie Spielplatzrevolten aus. Sie ähneln – wenn sich ihre Protagonisten nicht ohnehin, wie die Friedensfreunde des Jahres 2003, in Übereinstimmung mit der Regierung wissen – von ihrer Struktur her zugleich dem Gemecker der NS-Volksgenossen über den vermeintlichen Verrat der nationalsozialistischen Ideale durch die »Goldfasane«, die NSDAP-Parteibonzen. Ebenso wie bei den gelegentlichen Unmutsäußerungen im Dritten Reich (Motto: »Wenn das der Führer wüsste«) steht auch im Zentrum der entsprechenden postfaschistischen Proteste nicht die Artikulation eigener, partikularer Interessen. Die Vertreter der Anti-AKW-Proteste, der Anti-Hartz-Demonstrationen usw. präsentieren sich vielmehr als Repräsentanten des Staats- und Gemeinwohls, das sie durch »die da oben« gefährdet sehen.

Transformation des Postfaschismus
Seit einigen Jahren nun ist der Etatismus und damit zugleich das bisherige deutsche Ausgleichsmodell in die Krise geraten. Der klassische keynesianische Staat wird – auch von Seiten der politischen Eliten – immer häufiger als Feindbild ausgemacht; Staat und Bürokratie werden als »Schmarotzer« kritisiert. Damit scheint der Verweis auf das Fortwesen des Nationalsozialismus zu einem Anachronismus zu werden. Doch weit gefehlt: Die regelmäßig formulierten Forderungen nach einem »schlanken Staat« spiegeln lediglich eine Formveränderung des faschistischen Bewusstseins wider. »Weiterhin steht ›schaffendes‹ gegen ›raffendes‹ Kapital, doch die Antipoden werden neu definiert: Statt der Börse figuriert der ›keynesianische Leviathan‹, der defizitäre Staat, als Blutsauger aus dem Reich des Bösen; nicht mehr die Rendite, sondern die Steuern und Abgaben sind des Übels Grund.« [23]
Je weniger der postfaschistische Staat seine Funktion als paternalistische Fürsorgeeinrichtung erfüllen kann, um so vehementer reproduziert sich, begleitet durch kommunitarische Gemeinwohl- und Tugendpredigten, ein Strukturmerkmal des Dritten Reiches, das in den öffentlichen Diskussionen über den Nationalsozialismus bislang zumeist unbeachtet geblieben ist. Ernst Fraenkel, vor seiner Verwandlung in den Guru der staatstragenden Politikwissenschaft durchaus marxistisch geschult, beschreibt die Verfassungswirklichkeit des Dritten Reiches für 1936/38 als Nebeneinander eines seine eigenen Gesetze im allgemeinen respektierenden Normen- und eines die gleichen Gesetze missachtenden Maßnahmenstaates. Im Gegensatz zum Rechtsstaat, in dem die »Gerichte die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der Gesetzmäßigkeit« kontrollieren, kontrollieren im Maßnahmenstaat die »Polizeibehörden die Gerichte unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit«. [24]
Franz Neumanns berühmter Behemoth von 1942/44 [25] lässt sich dahingehend lesen, dass dieser Dualismus von kalkulierbarem Recht (Normenstaat) und ad-hoc-Entscheidungen (Maßnahmenstaat) seit dem Ende der 30er Jahre zu Gunsten des Maßnahmenstaates in Auflösung begriffen war. [26] Die fortschreitende Verzahnung staatlicher, halbstaatlicher, parteipolitischer, privatwirtschaftlicher etc. Institutionen und Strukturen verwischte, wie Martin Broszat in konflikttheoretischer Anlehnung an Neumann darlegt, die Grenze zwischen Staat, Gesellschaft und Partei und erzeugte ein totalitäres Verbundsystem zwischen ihnen. [27] Die stetige »Auflösung des staatlichen Charakters des Regimes, seine progressive Zergliederung in immer neue Aktionszentren, die nach dem Bewegungsgesetz des Führerprinzips jeweils dazu tendierten, benachbarte Kompetenzen aufzusaugen und sich zu verselbständigen, zerstörte [...] zunehmend diese rationale Gesamtorganisation der Herrschaft und verstärkte die partikulare, auf die jeweiligen Ressortzwecke und -ideologien bezogene Egozentrik«. [28] Um einerseits – wie etwa in Italien geschehen – die Rückbildung in einen klassischen autoritären Staat unter Beteiligung der alten Eliten zu verhindern und andererseits die drohende Implosion des Regimes zu verzögern, war der NS-Staat auf die stetige Mobilisierung der Volksgemeinschaft angewiesen. Der »Staat Hitlers« entwickelte sich damit, so Broszat, zur Kampfbewegung zurück; er dehnte seinen Einfluss weit in den Bereich der Öffentlichkeit und Gesellschaft hinein aus, jedoch ohne »dass es einer völligen Uniformierung und Bürokratisierung bedurfte«. [29]
Wenn Gerhard Schröder in einem 2000 erschienenen Aufsatz erklärt, dass nicht der omnipräsente, sondern der »aktive und aktivierende Staat« stark sei [30], dann handelt es sich bei dieser Äußerung also nicht unbedingt um eine Absage an volksgemeinschaftliche Verhältnisse. Schröders Aussage kann ebenso gut als Sehnsucht nach Fraenkels flexiblem und effizientem Maßnahmenstaat gelesen werden. In der Krise des Etatismus scheinen gerade diejenigen Momente des Nationalsozialismus reaktiviert zu werden, die besonders »modern« und ihrer Zeit voraus waren: das Abstellen auf die Unmittelbarkeit von Herrschaft, eine breite Bürgerbeteiligung und einen äußerst flexiblen (Selbst)Verwaltungsapparat, der gerade dadurch zu seiner mörderischen Effizienz gelangte, dass er weder durch langwierige Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesse noch durch das Warten auf explizite Führerbefehle gehemmt wurde – sondern den Führer- und Volkswillen erahnen und in Eigeninitiative in die Tat umsetzen konnte.
Mit der schrittweisen Reanimation des flexiblen Maßnahmenstaates und der damit verbundenen Verteilung der Gemeinwohlverantwortlichkeit auf viele Schultern scheint im Bewusstsein der Deutschen zugleich das traditionelle Gegenprinzip, in dessen Abgrenzung sich die Volksgemeinschaft einstmals konstituierte, wieder an Bedeutung zu gewinnen. So laufen die regelmäßigen Kampagnen der civil society – gegen Neonazis, Kinderschänder, die Hochwasserflut aus dem Osten usw. – nicht mehr nur strukturell nach dem Schema antisemitischer Mobilisierung ab. Spätestens seit 9/11 finden die Argumentationsmuster, die diese Kampagnen begleiten (Appelle an Zusammenhalt, Unterwanderungs- und Vernichtungsphantasien), immer häufiger zu ihrem traditionellen Objekt zurück: So ist Israel nicht nur der Staat, den die Mehrheit der Deutschen als größte Bedrohung für den Weltfrieden ansieht. Auch die Proteste gegen den Irakkrieg dürften gerade aufgrund ihrer Agitation gegen den jüdischen Staat und seine ohnehin als »jüdisch« apostrophierte Schutzmacht so viele Deutsche auf die Straße gebracht haben, wie seit 1945 nicht mehr.


Fußnoten
[1] BgR: Die völkische Option, in: Phase 2/14.
[2] BgR: Das Projekt Zivilgesellschaft, in: Phase 2/08; Sven Weicher: Zivilgesellschaft von oben ist keine, in: Phase 2/09; BgR: Volksgemeinschaft, die keine ist, ist keine, in: Phase 2/10; Sven: Was Volkt? In: CeeIeh 1/2004.
[3] Alle Zitate aus BgR: Das Projekt Zivilgesellschaft.
[4] Alle Zitate aus Sven: Was Volkt?
[5] Ebd.
[6] Zum Folgenden vgl. Walter Reese-Schäfer: Kommunitarismus, Frankfurt 2001, S. 66 f. Das kommunitarische Spektrum ist zwar keineswegs einheitlich, es wird allerdings durch den positiven Bezug auf Gemeinschaft usw. geeint.
[7] Zit. nach ebd., S. 82.
[8] Vgl. ebd., S. 21.
[9] Ebd., S. 7.
[10] Ebd., S. 114.
[11] Vgl. ebd., S. 142.
[12] Der vom BgR erwähnte Ferdinand Tönnies, der sich in seiner Schrift »Gemeinschaft und Gesellschaft« (1887) auf Seiten der Gemeinschaft positionierte, wird von Kommunitariern nicht umsonst häufig als Urvater beansprucht.
[13] Der Staatsrechtler Winfried Brugger erklärt, dass der Kommunitarismus als Verfassungstheorie des Grundgesetzes betrachtet werden könne. Das Bundesverfassungsgericht habe von Anfang an ein ausgeprägt kommunitarisches Menschenbild vertreten, am deutlichsten im Satz: »Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne deren Eigenwert anzutasten.« Zit. nach ebd., S. 12 f.
[14] Auch der immer wieder bemühte Hinweis Wolfgang Thierses auf nazistische Einstellungen in der »Mitte der Gesellschaft« war keine Annäherung an klassische Antifapositionen. Thierse knüpfte mit seiner Warnung vielmehr an strukturell antisemitische Unterwanderungsängste an (»sie sitzen mitten unter uns«) und appellierte damit zugleich an verstärkte Wachsamkeit, Selbstkontrolle und gegenseitige Überwachung.
[15] Gerhard Scheit: Die Meister der Krise, Freiburg 2001, S. 107.
[16] Vgl. BgR: Volksgemeinschaft, die keine ist, ist keine.
[17] Vgl. BgR: Der Geist von 2003, in: www.nadir.org/bgr. Mit der Zerschlagung des NS, so das BgR, »wurde aus der Volksgemeinschaft Stückwerk und sie wurde nie mehr dominant«.
[18] Scheit: Die Meister der Krise, S. 95.
[19] Ebd., S. 94.
[20] Ebd.
[21] Andreas Benl: Bürger, Banden und Bergdeutsche, in: Karoshi 5/2000.
[22] Vgl. BgR: Der Geist von 2003.
[23] Uli Krug: Schlanker Faschismus, in: Konkret 6/2000.
[24] Ernst Fraenkel: Der Doppelstaat, Frankfurt 1974, S. 69.
[25] Franz Neumann: Behemoth, Frankfurt 1984.
[26] Vgl. Richard Saage: Faschismustheorien, 4. Auflage, Baden-Baden 1997, S. 61 ff.
[27] Vgl. Martin Broszat: Der Staat Hitlers, 14. Auflage, München 1995, S. 426.
[28] Ebd., S. 438.
[29] Ebd., S. 440, 427.
[30] Zit. nach BgR: Das Projekt Zivilgesellschaft.