Thomas Plättner
Volksgemeinschaft reloaded. Noch einmal: Volksgemeinschaft oder
Zivilgesellschaft?
In:
Phase 2/15
Angesichts der Wahlerfolge der NPD in Sachsen und der im Wortsinn national-sozialistischen
Proteste gegen Hartz IV wurde in der Einleitung der letzten Phase 2
die Frage gestellt: Muss das, »was einst als zivilgesellschaftliche
Formierung geplant war […], immer mehr zugunsten altbekannter
völkischer Formierungen weichen«? Das Leipziger BgR traf
in der gleichen Ausgabe eine ähnliche Aussage. War die Gruppe bis
vor kurzem noch der Meinung, völkisches Denken sei aufgrund zivilgesellschaftlicher
Dominanz marginalisiert, deutete sie nun eine Ablösung des »Projekts
Zivilgesellschaft« durch die »völkische Option«
an. Die Zivilgesellschaft, so das BgR, werde der völkischen Mobilisierung
»immer weniger entgegenzusetzen haben«. [1] Hat also tatsächlich,
wie 2003/04 im Rahmen der Diskussionen um Postfaschismus und Zivilgesellschaft
gefragt wurde [2], die Volksgemeinschaft einen Sieg über die Zivilgesellschaft
errungen? Oder war einfach nur die Frage falsch gestellt worden?
Zivilgesellschaft vs. Volksgemeinschaft: die Debatte
Im Sommer 2000 präsentierte sich Deutschland als staatgewordene
Antifabewegung. Aus dieser eigentümlichen Situation, der Gründung
zahlreicher Bürgerinitiativen »gegen Rechtsextremismus«,
dem NPD-Verbotsverfahren u.ä. hatten verschiedene Antifagruppen
– allen voran das BgR – auf einen grundsätzlichen Bruch
der Deutschen mit dem Nationalsozialismus und seinen weltanschaulichen
Prämissen geschlossen. In einer Diskussion, die seinerzeit u.a.
in der Phase 2 geführt wurde, hatte das BgR erklärt, die Verhältnisse
in der Bundesrepublik seien spätestens seit dem Regierungsantritt
der rotgrünen Koalition nach westeuropäischem bzw. US-amerikanischem
Vorbild »zivilgesellschaftlich überformt«. Die Zivilgesellschaft,
so wurde behauptet, beschreibe »die Ideen einer neuen Form des
Ausgleichs zwischen Wirtschaft, Staat und Individuum und Gesellschaft«.
Vorbild seien die »gesellschaftlichen Formen« anderer Nationen,
insbesondere der USA. Ȇber die politische und soziale Mobilisierung
der Gesellschaft soll diese einen neuen Gemeinschaftssinn entwickeln,
der zum Wohle des Landes eingesetzt werden kann.« Zur Umschreibung
dieses Zustands sei der Begriff Volksgemeinschaft ungeeignet. [3]
Gegen diese Äußerungen wurde seinerzeit von Sven Weicher
eingewandt, dass die Volksgemeinschaft zwar eine Wandlung vollzogen
habe. Ein radikaler Bruch mit dem Nationalsozialismus habe hierzulande
jedoch nicht stattgefunden. Die Volksgemeinschaft habe sich, wie Weicher
in Anlehnung an Gerhard Scheit ausführte, im Postfaschismus privatisiert;
der im Nationalsozialismus über den Staat vermittelte Gemeinschaftsgedanke
sei aufgrund der Nachkriegskonjunktur zu großen Teilen in die
Privat-Konsum-Sphäre verlagert worden. Eine der wichtigsten Parallelen
zum Nationalsozialismus sei gerade das, was vom BgR als zivilgesellschaftliches
Engagement betrachtet werde: die Kampagne. »Was Franz Neumann
bereits 1942 als kennzeichnend für den Nationalsozialismus feststellte,
nämlich dass niemals Ruhe herrschen darf, dass immer irgend eine
Kampagne stattfinden muss, das lässt sich auch heute beobachten.«
Im Unterschied zu einer »tatsächlichen Zivilgesellschaft«
würden die rotgrünen Mobilisierungen auf der »Propaganda
fürs Gemeinwohl« basieren. [4]
Gemeinnutz geht vor Eigennutz: der Kommunitarismus
Mit dieser Aussage wurde die Diskussion zu einer der zahlreichen Auseinandersetzungen,
in denen beide Parteien zugleich Recht und Unrecht haben. Das BgR lieferte
unter der Überschrift »Ziviles Engagement als Leitkultur«
eine detailgetreue Beschreibung der aktuellen deutschen Verhältnisse
– Kampagnendemokratie, Übertragung gesellschaftspolitischer
Aufgaben an die Bürger usw. –; Weicher präsentierte
eine durchaus stichhaltige Darstellung vom Fortwirken des Nationalsozialismus
in der derzeitigen Bundesrepublik. Unrecht hatten beide ausgerechnet
in dem Punkt, in dem sie sich einig waren: der antagonistischen Gegenüberstellung
von Volksgemeinschaft und Zivilgesellschaft.
Anders als das BgR und Weicher anzunehmen scheinen, ist die hierzulande
so oft beschworene Zivilgesellschaft jedoch weder Gramscis società
civile noch die societas civilis, die Hegel einst mit »bürgerliche
Gesellschaft« übersetzte. Wenn Gerhard Schröder und
Co. von Zivilgesellschaft sprechen, beziehen sie sich vielmehr auf die
civil society des Kommunitarismus. Der Kommunitarismus war neben der
Anthony-Giddens-Schule der Hauptideengeber dessen, was seither als »Neue
Mitte« auftritt. Die civil society des Kommunitarismus entsteht
nicht, wie im Rahmen der letztjährigen Debatte erklärt wurde,
»wo Menschen ihr Schicksal in die Hand nehmen« oder »Frauen,
Homosexuelle, so genannte Behinderte« »Lobbypolitik für
Gerechtigkeit« betreiben. [5] Die kommunitarische Zivilgesellschaft
basiert vielmehr auf dem Gegenteil von Lobbypolitik. Vertreter des Kommunitarismus
beklagen sich über die »Auflösung von Bindungen«,
»egoistische Sonderinteressen« und das »ungebundene
Selbst« des Liberalismus. [6] Der Liberalismus, so wird immer
wieder erklärt, beseitige durch die gegenseitigen Entfremdungsprozesse
der Bürger auch die Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft
einzusetzen, Steuern zu zahlen, durch Straßenkriminalität
bedrohte Mitbürger zu schützen usf. »Die Grenzen der
je einzelnen Gruppe«, so beklagt sich etwa Michael Walzer, einer
der bekanntesten Kommunitarier, »werden nicht überwacht,
die Menschen kommen und gehen, oder sie entfernen sich von der Gruppe,
ohne sich und den anderen jemals voll einzugestehen, dass sie sie verlassen
haben. Das ist der Grund, weshalb der Liberalismus mit Schnorrer- und
Schmarotzer-Problemen zu kämpfen hat, d.h. mit Leuten, die die
Vorteile von Zugehörigkeit und Identität auch dann noch genießen,
wenn sie sich an den Aktivitäten, welche diese Vorteile produzieren,
längst nicht mehr beteiligen. Im Gegensatz dazu ist der Kommunitarismus
der Traum vom Ende allen Schnorrertums.« [7]
Gegen das »Schnorrer-« und »Schmarotzertum«
des Liberalismus setzt der Kommunitarismus auf eine »neue Form«
von Gemeinschaft – die kommunitarische civil society –,
einen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen »Dritten Weg«
»jenseits von links und rechts«, die »Verpflichtung
zur Zugehörigkeit« und damit, wie der Kommunitarier Michael
Sandel betont, zugleich auf die Verabschiedung vom liberalen Begriff
des Individuums. [8] Der Kommunitarismus ist insofern der »Versuch
einer Wiederbelebung von Gemeinschaftsdenken unter den Bedingungen postmoderner
Informations- und Dienstleistungsgesellschaften«. [9] Im Zentrum
der kommunitarischen Agitation steht demzufolge das Plädoyer für
die Übernahme sozialer Verantwortung, Bürgersinn, gemeinschaftliche
Selbstorganisation und Bürgerengagement gegen antisoziales und
gemeinschaftsschädigendes Verhalten, kurz: für eine mobilisierte
Gesellschaft, die auf der Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft,
gegenseitiger Kontrolle und der freiwilligen Unterordnung der Individuen
unter das Gemeinwohl beruht. »Die Ordnung einer guten kommunitarischen
Gesellschaft«, so ist aus einem der zahlreichen Einführungstexte
über den Kommunitarismus zu erfahren, »basiert sehr stark
auf normativen Mitteln wie Erziehung, Führungsqualitäten,
Konsens, sozialem Druck der Mitmenschen, Vorleben von Rollenmodellen
und Ermahnungen. Für den Zusammenhalt einer solchen Gesellschaft
ist es erforderlich, dass die meisten Mitglieder über die meiste
Zeit eine Gruppe von Kernwerten teilen und sich auch ohne ausdrücklichen
Zwang daran halten.« [10] Der Kommunitarismus ist damit, wie in
den akademischen Auseinandersetzungen mit seinen Vertretern immer wieder
betont wird, eine »tendenziell totalitäre Gemeinschaftsideologie«.
[11]
Gemeinschaft vs. Gesellschaft
Dass kommunitarische Schriften insbesondere in Deutschland auf Begeisterung
stoßen – hierzulande wurde der Kommunitarismus von Anfang
an parteiübergreifend rezipiert und hatte Anhänger sowohl
in der SPD, bei den Grünen, als auch in der CDU –, ist nicht
verwunderlich: Die kommunitarischen Forderungen nach einer Perspektive
»jenseits von rechts und links«, dem Aufgehen des Individuums
in der Gemeinschaft und einem wirtschaftspolitischen »Dritten
Weg« stehen in Übereinstimmung mit den traditionellen deutschen
Vorstellungen von Staat und Gesellschaft. [12]
Das »Projekt Zivilgesellschaft« ist insofern nicht, wie
von den Zivilgesellschaftsanalytikern behauptet, die Überführung
der »gesellschaftlichen Formen« anderer Nationen, insbesondere
der USA, nach Deutschland. Mit dem Begriff Zivilgesellschaft wird lediglich
ein neuer Terminus für die deutsche Idealvorstellung eines Ausgleichs
von Arbeit und Kapital, Individuum und Gemeinschaft importiert. [13]
Anders als in den einschlägigen Diskussionen immer wieder angedeutet,
war die civil society des Kommunitarismus in den USA nie der »dominierende
Modus gesellschaftlicher Mobilisierung«. Das kommunitarische »Projekt
Zivilgesellschaft« entstand in den Vereinigten Staaten vielmehr
in Abgrenzung zum hegemonialen Laissez-faire-Denken, der Wertschätzung
des Individuums und der Absage an die Gemeinschaft. Während in
Deutschland nahezu keine Kritik am Kommunitarismus formuliert wird,
existieren in den USA nach wie vor starke liberale Gegenkräfte,
die sich dem Gemeinschaftstrend des nachbürgerlichen Zeitalters
– und damit der Globalisierung deutschen Denkens – entgegenstellen.
Eine idealtypische kommunitarische Zivilgesellschaft ist damit nicht
in den USA zu finden; der Prototyp der civil society existiert nach
wie vor in ostdeutschen Kleinstädten, in denen der Feuerwehrverein
zugleich Bürgerwehr ist, die Jugendmannschaft des Fußballclubs
illegale Einwanderer jagt und das gemeinsame Vorgehen gegen Gemeinschaftsschädlinge
im örtlichen Fleischereifachgeschäft oder beim Kegelabend
abgestimmt wird.
Das »Projekt Zivilgesellschaft« umschreibt somit nichts
anderes als eine zeitgemäße Form des Volksgemeinschaftsgedankens.
Zwar ist nicht abzustreiten, dass zivilgesellschaftliche Initiativen
im Verlauf des Sommers 2000 zu den zentralen Trägern der staatlichen
Antifakampagne wurden. Dieses Engagement ist jedoch weder ein Beweis
für einen grundsätzlichen Bruch mit den weltanschaulichen
Prämissen des Nationalsozialismus, noch sagt das Verhältnis
zu einem Kostümverein wie der NPD etwas über die grundsätzliche
Konstitution einer Gesellschaft aus – sonst müsste auch aus
der Entmachtung der SA 1934 auf den »antifaschistischen Charakter«
des Dritten Reiches geschlossen werden. [14] Der »Aufstand der
Anständigen« war eine Art Weiterbildungsprogramm für
die besonders aktivistischen Vertreter der Gemeinschaft. Ihnen sollte,
wie Gerhard Scheit ausführt, beigebracht werden, genauer hinzusehen
und den Rassismus zu spezifizieren: Da »sie bereits soweit sind,
innerhalb der eigenen Nation ›wertes‹ und ›unwertes
Leben‹ zu unterscheiden, einheimische Obdachlose und Behinderte
als ›Sozialschmarotzer‹ zu liquidieren, werden sie nun auch
noch angehalten, die wenigen für den Standort und Fremdenverkehr
nützlichen Ausländer von den vielen unnützen zu unterscheiden«.
[15] Diese Weiterbildungsprogramme sind allerdings notwendigerweise
zum Scheitern verurteilt: So kann die kommunitarische civil society
gegen die Nazis lediglich ihre ureigensten Argumente vorbringen; ihre
Appelle für eine neue Gemeinschaft, gegenseitige Verantwortung,
kollektive Kontrolle und die Bekämpfung von Gemeinwohlschädlingen
lesen sich wie eine Light-Variante der sozial- und gesellschaftspolitischen
Forderungen der NPD. Die staatlichen bzw. zivilgesellschaftlichen Initiativen
bekämpfen damit formal das, was sie inhaltlich affirmieren. Wer
die Neonazis und die Volksgemeinschaft hingegen als das »völkische
Gegenmodell der Zivilgesellschaft« begreift [16], kann in der
Tat nur verwundert sein, wenn Neonazis trotz der »Hegemonie des
Projektes Zivilgesellschaft« Wahlerfolge erringen und die civil
society (vorerst) schweigt.
Sekundäre Volksgemeinschaft
Mit der antagonistischen Gegenüberstellung von Volksgemeinschaft
und Zivilgesellschaft sowie der damit verbundenen historizistischen
Bestimmung des Begriffs Volksgemeinschaft anhand der NS-Selbstdefinition
– und damit anhand so fragwürdiger Kategorien wie »Rassen-«
oder »Blutsgemeinschaft« – wird nicht nur ungewollt
die Stunde-Null-Rhetorik der frühen Bundesrepublik reproduziert.
[17] Der Verweis auf die Unterschiede zwischen dem Dritten Reich und
seinen Nachfolgestaaten (Parlamentarismus, Pressefreiheit usw.) ist
zugleich banal. Abgesehen von einigen Autonomen dürfte niemand
mehr die Bundesrepublik mit dem Dritten Reich verwechseln. Der Volksstaat,
der die ursprüngliche Volksgemeinschaft konstituierte, ist zerschlagen;
der Antisemitismus, das zentrale Bindeglied zwischen Mob und Elite,
kann Dank der Alliierten auf öffentlicher Ebene nur noch in eingeschränkter
Form artikuliert werden.
Der Nationalsozialismus ist jedoch in mehrfacher Hinsicht das zentrale
Bezugssystem der derzeitigen Gesellschaft: »Die hier geschaffene
Demokratie«, so Gerhard Scheit, »stellt einen ›Überbau‹
dar – aber in einem anderen als im üblichen marxistischen
Sinn: ihre ›Basis‹ ist der Nationalsozialismus, und diese
Basis wälzt sich nicht um. [...] Denn unverlierbar besitzen die
vereinzelten Individuen der postfaschistischen Gesellschaft einen gemeinsamen
nationalen Referenzpunkt, der sie auch in der größten Zerstreuung
durch den Markt noch zu einen vermag.« [18]
Wurde die Volksgemeinschaft bis 1945 durch den Willen zur Vernichtung
zusammengehalten, basiert das nationale Wir seither auf dem Wissen um
den gemeinsam begangenen Massenmord. »Das Wissen, jene Schreckenstaten
begangen, mitbegangen oder ihnen einfach zugesehen zu haben, dieses
Wissen konstituierte die Volksgemeinschaft in neuer Weise.« [19]
Der Massenmord stiftete, wie Gerhard Scheit erklärt, eine sekundäre
Volksgemeinschaft, eine »Art heimliche, verschworene Gemeinschaft
von Mördern und Mitwissern«. [20] Doch nicht nur das: Auch
die beispiellose Integration politischer und sozialer Konflikte in der
Bundesrepublik beruht auf der negativen Aufhebung der Klassengesellschaft
im Dritten Reich: »Die totale, nicht mehr durch Markt und Verfassung
vermittelte Gewalt, mit der sich die Großdeutschen im Nationalsozialismus
als ›Volk von Staatsbürgern‹ (Adolf Hitler) konstituiert
hatten, fand nach 1945 ihre Fortsetzung in der besonderen innergesellschaftlichen
Friedenspflicht der Staatsbürgersubjekte gegenüber der demokratisch
transformierten Volksgemeinschaft. Die im In- und Ausland bewunderte
Stabilität der bundesdeutschen und österreichischen Demokratien
beruht auf der phantasmatischen Substantialisierung der abstrakten Gleichheit
der Bürger zur pseudokonkreten Homogenität der rassistischen
Volksgemeinschaft im Nationalsozialismus. Auf diesem Fundament aufbauend
konnten die westlichen Nachfolgestaaten des NS-Staats erfolgreicher
als die traditionellen Demokratien politische und soziale Konflikte
rechtlich kodifizieren und integrieren.« [21] Gerade das, was
immer wieder als Differenz zwischen dem Nationalsozialismus und der
postfaschistischen Demokratie präsentiert wird, der Verzicht auf
eine repressive Integrationspolitik, bestätigt sein Nachwirken.
Die Verpflichtung auf das Gemeinwohl war im Dritten Reich so verinnerlicht
worden – mögliche Gegner hatte man darüber hinaus ermordet
–, dass es nach 1945 niemanden mehr gab, gegen den die Sozialpartnerschaft,
die Absage an Klassenkampf und partikulare Interessensvertretung gewaltsam
durchgesetzt werden musste. Selbst die »sozialen Kämpfe«
in der Bundesrepublik, die von den Zivilgesellschaftsanalytikern als
Beleg für einen Bruch mit der Volksgemeinschaft aufgeführt
werden [22], verweisen noch auf die Prägung der postfaschistischen
Gesellschaft durch den Nationalsozialismus. So nehmen sich die hiesigen
»Sozialproteste« im Vergleich zu den Auseinandersetzungen
in Frankreich, Italien oder Spanien nicht nur wie Spielplatzrevolten
aus. Sie ähneln – wenn sich ihre Protagonisten nicht ohnehin,
wie die Friedensfreunde des Jahres 2003, in Übereinstimmung mit
der Regierung wissen – von ihrer Struktur her zugleich dem Gemecker
der NS-Volksgenossen über den vermeintlichen Verrat der nationalsozialistischen
Ideale durch die »Goldfasane«, die NSDAP-Parteibonzen. Ebenso
wie bei den gelegentlichen Unmutsäußerungen im Dritten Reich
(Motto: »Wenn das der Führer wüsste«) steht auch
im Zentrum der entsprechenden postfaschistischen Proteste nicht die
Artikulation eigener, partikularer Interessen. Die Vertreter der Anti-AKW-Proteste,
der Anti-Hartz-Demonstrationen usw. präsentieren sich vielmehr
als Repräsentanten des Staats- und Gemeinwohls, das sie durch »die
da oben« gefährdet sehen.
Transformation des Postfaschismus
Seit einigen Jahren nun ist der Etatismus und damit zugleich das bisherige
deutsche Ausgleichsmodell in die Krise geraten. Der klassische keynesianische
Staat wird – auch von Seiten der politischen Eliten – immer
häufiger als Feindbild ausgemacht; Staat und Bürokratie werden
als »Schmarotzer« kritisiert. Damit scheint der Verweis
auf das Fortwesen des Nationalsozialismus zu einem Anachronismus zu
werden. Doch weit gefehlt: Die regelmäßig formulierten Forderungen
nach einem »schlanken Staat« spiegeln lediglich eine Formveränderung
des faschistischen Bewusstseins wider. »Weiterhin steht ›schaffendes‹
gegen ›raffendes‹ Kapital, doch die Antipoden werden neu
definiert: Statt der Börse figuriert der ›keynesianische
Leviathan‹, der defizitäre Staat, als Blutsauger aus dem
Reich des Bösen; nicht mehr die Rendite, sondern die Steuern und
Abgaben sind des Übels Grund.« [23]
Je weniger der postfaschistische Staat seine Funktion als paternalistische
Fürsorgeeinrichtung erfüllen kann, um so vehementer reproduziert
sich, begleitet durch kommunitarische Gemeinwohl- und Tugendpredigten,
ein Strukturmerkmal des Dritten Reiches, das in den öffentlichen
Diskussionen über den Nationalsozialismus bislang zumeist unbeachtet
geblieben ist. Ernst Fraenkel, vor seiner Verwandlung in den Guru der
staatstragenden Politikwissenschaft durchaus marxistisch geschult, beschreibt
die Verfassungswirklichkeit des Dritten Reiches für 1936/38 als
Nebeneinander eines seine eigenen Gesetze im allgemeinen respektierenden
Normen- und eines die gleichen Gesetze missachtenden Maßnahmenstaates.
Im Gegensatz zum Rechtsstaat, in dem die »Gerichte die Verwaltung
unter dem Gesichtspunkt der Gesetzmäßigkeit« kontrollieren,
kontrollieren im Maßnahmenstaat die »Polizeibehörden
die Gerichte unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit«.
[24]
Franz Neumanns berühmter Behemoth von 1942/44 [25] lässt sich
dahingehend lesen, dass dieser Dualismus von kalkulierbarem Recht (Normenstaat)
und ad-hoc-Entscheidungen (Maßnahmenstaat) seit dem Ende der 30er
Jahre zu Gunsten des Maßnahmenstaates in Auflösung begriffen
war. [26] Die fortschreitende Verzahnung staatlicher, halbstaatlicher,
parteipolitischer, privatwirtschaftlicher etc. Institutionen und Strukturen
verwischte, wie Martin Broszat in konflikttheoretischer Anlehnung an
Neumann darlegt, die Grenze zwischen Staat, Gesellschaft und Partei
und erzeugte ein totalitäres Verbundsystem zwischen ihnen. [27]
Die stetige »Auflösung des staatlichen Charakters des Regimes,
seine progressive Zergliederung in immer neue Aktionszentren, die nach
dem Bewegungsgesetz des Führerprinzips jeweils dazu tendierten,
benachbarte Kompetenzen aufzusaugen und sich zu verselbständigen,
zerstörte [...] zunehmend diese rationale Gesamtorganisation der
Herrschaft und verstärkte die partikulare, auf die jeweiligen Ressortzwecke
und -ideologien bezogene Egozentrik«. [28] Um einerseits –
wie etwa in Italien geschehen – die Rückbildung in einen
klassischen autoritären Staat unter Beteiligung der alten Eliten
zu verhindern und andererseits die drohende Implosion des Regimes zu
verzögern, war der NS-Staat auf die stetige Mobilisierung der Volksgemeinschaft
angewiesen. Der »Staat Hitlers« entwickelte sich damit,
so Broszat, zur Kampfbewegung zurück; er dehnte seinen Einfluss
weit in den Bereich der Öffentlichkeit und Gesellschaft hinein
aus, jedoch ohne »dass es einer völligen Uniformierung und
Bürokratisierung bedurfte«. [29]
Wenn Gerhard Schröder in einem 2000 erschienenen Aufsatz erklärt,
dass nicht der omnipräsente, sondern der »aktive und aktivierende
Staat« stark sei [30], dann handelt es sich bei dieser Äußerung
also nicht unbedingt um eine Absage an volksgemeinschaftliche Verhältnisse.
Schröders Aussage kann ebenso gut als Sehnsucht nach Fraenkels
flexiblem und effizientem Maßnahmenstaat gelesen werden. In der
Krise des Etatismus scheinen gerade diejenigen Momente des Nationalsozialismus
reaktiviert zu werden, die besonders »modern« und ihrer
Zeit voraus waren: das Abstellen auf die Unmittelbarkeit von Herrschaft,
eine breite Bürgerbeteiligung und einen äußerst flexiblen
(Selbst)Verwaltungsapparat, der gerade dadurch zu seiner mörderischen
Effizienz gelangte, dass er weder durch langwierige Entscheidungs- und
Gesetzgebungsprozesse noch durch das Warten auf explizite Führerbefehle
gehemmt wurde – sondern den Führer- und Volkswillen erahnen
und in Eigeninitiative in die Tat umsetzen konnte.
Mit der schrittweisen Reanimation des flexiblen Maßnahmenstaates
und der damit verbundenen Verteilung der Gemeinwohlverantwortlichkeit
auf viele Schultern scheint im Bewusstsein der Deutschen zugleich das
traditionelle Gegenprinzip, in dessen Abgrenzung sich die Volksgemeinschaft
einstmals konstituierte, wieder an Bedeutung zu gewinnen. So laufen
die regelmäßigen Kampagnen der civil society – gegen
Neonazis, Kinderschänder, die Hochwasserflut aus dem Osten usw.
– nicht mehr nur strukturell nach dem Schema antisemitischer Mobilisierung
ab. Spätestens seit 9/11 finden die Argumentationsmuster, die diese
Kampagnen begleiten (Appelle an Zusammenhalt, Unterwanderungs- und Vernichtungsphantasien),
immer häufiger zu ihrem traditionellen Objekt zurück: So ist
Israel nicht nur der Staat, den die Mehrheit der Deutschen als größte
Bedrohung für den Weltfrieden ansieht. Auch die Proteste gegen
den Irakkrieg dürften gerade aufgrund ihrer Agitation gegen den
jüdischen Staat und seine ohnehin als »jüdisch«
apostrophierte Schutzmacht so viele Deutsche auf die Straße gebracht
haben, wie seit 1945 nicht mehr.
Fußnoten
[1] BgR: Die völkische Option, in: Phase 2/14.
[2] BgR: Das Projekt Zivilgesellschaft, in: Phase 2/08; Sven Weicher:
Zivilgesellschaft von oben ist keine, in: Phase 2/09; BgR: Volksgemeinschaft,
die keine ist, ist keine, in: Phase 2/10; Sven: Was Volkt? In: CeeIeh
1/2004.
[3] Alle Zitate aus BgR: Das Projekt Zivilgesellschaft.
[4] Alle Zitate aus Sven: Was Volkt?
[5] Ebd.
[6] Zum Folgenden vgl. Walter Reese-Schäfer: Kommunitarismus, Frankfurt
2001, S. 66 f. Das kommunitarische Spektrum ist zwar keineswegs einheitlich,
es wird allerdings durch den positiven Bezug auf Gemeinschaft usw. geeint.
[7] Zit. nach ebd., S. 82.
[8] Vgl. ebd., S. 21.
[9] Ebd., S. 7.
[10] Ebd., S. 114.
[11] Vgl. ebd., S. 142.
[12] Der vom BgR erwähnte Ferdinand Tönnies, der sich in seiner
Schrift »Gemeinschaft und Gesellschaft« (1887) auf Seiten
der Gemeinschaft positionierte, wird von Kommunitariern nicht umsonst
häufig als Urvater beansprucht.
[13] Der Staatsrechtler Winfried Brugger erklärt, dass der Kommunitarismus
als Verfassungstheorie des Grundgesetzes betrachtet werden könne.
Das Bundesverfassungsgericht habe von Anfang an ein ausgeprägt
kommunitarisches Menschenbild vertreten, am deutlichsten im Satz: »Das
Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen
Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum-Gemeinschaft
im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit
der Person entschieden, ohne deren Eigenwert anzutasten.« Zit.
nach ebd., S. 12 f.
[14] Auch der immer wieder bemühte Hinweis Wolfgang Thierses auf
nazistische Einstellungen in der »Mitte der Gesellschaft«
war keine Annäherung an klassische Antifapositionen. Thierse knüpfte
mit seiner Warnung vielmehr an strukturell antisemitische Unterwanderungsängste
an (»sie sitzen mitten unter uns«) und appellierte damit
zugleich an verstärkte Wachsamkeit, Selbstkontrolle und gegenseitige
Überwachung.
[15] Gerhard Scheit: Die Meister der Krise, Freiburg 2001, S. 107.
[16] Vgl. BgR: Volksgemeinschaft, die keine ist, ist keine.
[17] Vgl. BgR: Der Geist von 2003, in: www.nadir.org/bgr. Mit der Zerschlagung
des NS, so das BgR, »wurde aus der Volksgemeinschaft Stückwerk
und sie wurde nie mehr dominant«.
[18] Scheit: Die Meister der Krise, S. 95.
[19] Ebd., S. 94.
[20] Ebd.
[21] Andreas Benl: Bürger, Banden und Bergdeutsche, in: Karoshi
5/2000.
[22] Vgl. BgR: Der Geist von 2003.
[23] Uli Krug: Schlanker Faschismus, in: Konkret 6/2000.
[24] Ernst Fraenkel: Der Doppelstaat, Frankfurt 1974, S. 69.
[25] Franz Neumann: Behemoth, Frankfurt 1984.
[26] Vgl. Richard Saage: Faschismustheorien, 4. Auflage, Baden-Baden
1997, S. 61 ff.
[27] Vgl. Martin Broszat: Der Staat Hitlers, 14. Auflage, München
1995, S. 426.
[28] Ebd., S. 438.
[29] Ebd., S. 440, 427.
[30] Zit. nach BgR: Das Projekt Zivilgesellschaft.